GÄSTELISTE

Das Land Berlin verpflichtet uns eine Anwesenheitsdokumentation zu erstellen. Die erhobenen Daten dienen der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Sie sind im Falle des Infektionsverdachts bei einem der Gäste der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen und müssen nach vier Wochen gelöscht bzw. vernichtet werden.

Share by: